Logo für Julia Hülsdünker Business Coaching und Soft Skills Training in Neuburg am Inn Nähe Passau

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Julia Hülsdünker
Business Coaching & Soft Skills Training

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

1.1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Die nachfolgenden AGB werden durch die Annahme eines Coaching-Angebot, durch Beauftragung von Julia Hülsdünker, Am Kirschgarten 8a, 94127 Neuburg am Inn, durch Anmeldung zum Training, durch einen Hinweis oder durch Aushändigung, auch via Email, beim Vertragsabschluss zum Vertragsinhalt.

Die AGB sind auf der Homepage unter julia-huelsduenker.de unter dem Menüpunkt „AGB“ zu finden. Auf Wunsch werden die AGB auch gesondert zur Verfügung gestellt.

Es gelten entsprechend der allgemeine Teil („1. Allgemeines“) sowie je nach Auftrag ein oder mehrere der besonderen Teile dieser AGB („2.1. Business Coaching“, „2.2. Soft Skills Training“).

Gegenstand des Vertrages können u.a. folgende Leistungen sein: Einzelcoaching, Gruppen- oder Teamcoaching, Durchführung eines Trainings.

Unter Auftraggeber wird in diesen AGB derjenige verstanden, der einen Auftrag zur Durchführung von Coaching-Sessions oder eines Soft-Skills-Training erteilt, bzw. das entsprechende Angebot von Julia Hülsdünker mündlich oder schriftlich annimmt. Unter Klient bzw. Teilnehmer wird derjenige verstanden, der an den Coaching-Sessions bzw. an einem Training teilnimmt. Unter Auftragnehmerin wird Julia Hülsdünker verstanden.

Wurden eine oder mehrere von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen, so haben diese Vorrang. Das Gleiche gilt bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung der Geltung der AGB des Auftraggebers. Ansonsten entfalten die AGB des Auftraggebers keine Wirkung.

1.2. Datenschutz

Durch das Absenden einer Anfrage für ein Coaching, durch eine Anmeldung zu einem Training bzw. durch eine Aufforderung zu einem Angebot wird Julia Hülsdünker erlaubt, Kontakt aufzunehmen und die Kontaktdaten für diesen Zweck zu speichern.

Beim Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung werden diese Kontaktdaten (Name, Anschrift, Kommunikationsdaten, Thema der Anfrage) in die Kundendatei aufgenommen, es sei denn, es wurde ausdrücklich nicht erwünscht.

Wir verwenden personenbezogene Daten für die Erfüllung bestehender Verträge zwischen Julia Hülsdünker und ihren Auftraggebern oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.

Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe der Daten mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung sowie der Daten, die laut dieser AGB für die Bearbeitung des Auftrages / die Vertragserfüllung durch gleichqualifizierte Dritte an diese weitergegeben werden.

Die Weitergabe der personenbezogenen Daten in ein Drittland im Sinne der DSGVO erfolgt nicht, es sei denn, etwas anderes wurde zwischen dem Auftraggeber und Julia Hülsdünker schriftlich vereinbart (es wurde eine schriftliche Zustimmung im Sinne des Art. 49 DSGVO erteilt).

Ansonsten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die auf unserer Website www.julia-huelsduenker.de zur Verfügung steht.

1.3. Honorar, Rechnungen und Verzug

Alle Preise und Angebote sind freibleibend und werden als Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.

Ohne eine Honorarvereinbarung kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin nicht zustande, es sei denn, es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung und das Honorar wurde bei früheren Aufträgen vereinbart. Besteht eine Geschäftsbeziehung länger als ein Kalenderjahr, gilt eine Honorarerhöhung von 5% zum 1. Januar des Folgejahres als vereinbart.

Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung / per Überweisung. Vorkasse bleibt vorbehalten. Wurden Zwischenzahlungen vereinbart und von dem Auftraggeber nicht geleistet, kann die Auftragnehmerin ihre Leistungen bis zum Eingang der Zahlung einstellen.

Etwaige Auslagen und/oder Reisekosten werden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde hierzu eine Pauschale vereinbart. Die Nachweise hierfür können vom Auftraggeber innerhalb von 14 Werktagen nach der Rechnungsstellung verlangt werden. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Anfahrt bis zu einer Entfernung von 20 km, ausgehend von Neuburg am Inn, im Preis enthalten. Ab dem 21. km werden 0,42 EUR pro gefahrenen Kilometer gesondert in Rechnung gestellt.

Sofern eine Bezahlung per Rechnung vereinbart wurde, sind alle Rechnungen von Julia Hülsdünker innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zahlbar. Nach dieser Frist befindet sich der Auftraggeber gemäß § 286 (Abs. 2) BGB automatisch in Verzug ohne eine gesonderte Mitteilung. Der Schuldnerverzug führt zu einer Verzinsung gem. § 247 BGB. Die Möglichkeit einer Schadensersatzforderung bleibt davon unberührt.

Eine Rechnung wird grundsätzlich via Email als eine PDF-Datei versendet und gilt am selben Tag als zugestellt. Der Auftraggeber hat für entsprechende technische Voraussetzungen Sorge zu tragen.

1.4. Haftung

Beim Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin handelt es sich ausdrücklich um ein Dienstvertrag, dessen Gegenstand die Erbringung einer Leistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges ist. Daher wird jegliche Haftung für einen Erfolg oder für ein wirtschaftliches Ergebnis ausgeschlossen.

Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jede Haftung aus dem Vertrag wird für beide Seiten grundsätzlich auf das Doppelte vom Honorarwert des Auftragnehmers begrenzt, maximal jedoch auf 5.000 EUR.

Alle etwaigen Ansprüche verjähren nach 3 Jahren seit dem anspruchsbegründenden Ereignis. Alle Nachweise hierzu werden vom Auftraggeber erbracht.

Die von uns veröffentlichen oder auf andere Weise zur Verfügung gestellten Informationen dienen der allgemeinen Bildung oder Information, stellen jedoch keine Beratung für ein individuelles Anliegen dar. Nutzung oder Nichtnutzung genannter Informationen erfolgt auf eigene Gefahr, jegliche Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.

1.5. Urheberrecht

Sämtliche während der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Materialien, Fotos, Videos, Abbildungen etc. sind urheberrechtlich geschützt und nur für den persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt. Verwendete Markennamen oder geschützte Bezeichnungen unterliegen dem rechtlichen Schutz ihrer jeweiligen Eigentümer. Jegliche Vervielfältigung oder Veröffentlichung sind ausdrücklich untersagt.

1.6. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

Gerichtsstand ist Sitz der Auftragsnehmerin, es sei denn, dem stehen zwingende gesetzliche Vorschriften oder eine schriftliche Vereinbarung entgegen.

1.7. Salvatorische Klausel

Sofern Teile der AGB nicht, nicht mehr oder zukünftig nicht der geltenden Rechtslage entsprechen sollten, bleiben andere Teile in ihrer Gültigkeit unberührt.

1.8. Änderung der AGB

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

Jede Änderung der AGB bedarf der Schriftform und muss dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden. Als eine solche Mittelung genügt auch eine Email. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen binnen 14 Werktage nicht schriftlich widerspricht.

1.9. Schriftform

Abweichende Vereinbarungen und Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für diese Schriftformklausel. Für die Einhaltung der Schriftform, hierfür und in sonstigen in diesen AGB genannten Fällen, genügt eine Mitteilung via Email.

2. Besonderer Teil

2.1. Business Coaching

Dieser Teil der AGB gilt für Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin, die die Durchführung eines Business Coachings zum Gegenstand haben.

2.1.1. Vertragsabschluss

Das Business Coaching wird erst nach einem Erstgespräch mit einem Klienten verbindlich vereinbart, es sei denn, der Klient ist Julia Hülsdünker bereits bekannt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einen Vertragsabschluss oder einen Klienten des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Der Vertragsabschluss sowie eine Auftragsänderung können schriftlich oder mündlich erfolgen. Als schriftliche Form gilt auch die Beauftragung / Änderung via Email.

Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn die Parteien sich auf die wesentlichen Bestandteile des Vertrages geeinigt haben. Hierzu gehören ausdrücklich der Preis und der Termin. Ausnahmen hiervon sind ausschließlich in den nachfolgend in diesen AGB genannten Fällen zulässig. Dieser Teil der AGB (2.1. Business Coaching) wird bei der Auftragserteilung ausdrücklich zum Vertragsbestandteil.

2.1.2. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die jeweilige Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Bedarf des Klienten. Die avisierte Anzahl der Coaching-Sitzungen dient als Richtwert und ist für beide Seiten nicht verbindlich. Der Klient bzw. der Auftraggeber ist berechtigt, das Coaching abzubrechen, wobei die bereits erbrachte Leistung der Auftragnehmerin (erfolgte Sitzungen) zu bezahlen ist.

Wurde mit dem Auftraggeber eine Höchstgrenze für die Anzahl der Coaching-Sitzungen mit einem Klienten vereinbart, endet der Vertrag automatisch mit Inanspruchnahme aller vereinbarten Termine.

Da ein Coaching eine vertrauensvolle Zusammenarbeit voraussetzt, ist die Auftragnehmerin ebenfalls berechtigt, das Coaching ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Auch in diesem Fall werden die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlt.

Das außerordentliche Kündigungsrecht beider Parteien bleibt unberührt.

2.1.3. Leistungsumfang

Die Dauer einer Coaching-Sitzung beträgt in der Regel 90 bis 120 Minuten und wird im Voraus mit dem Klienten vereinbart.

Das Coaching findet je nach Vereinbarung online via MS-Teams bzw. mit einem anderen Videokonferenz-Programm, vor Ort beim Auftraggeber bzw. Klienten oder in den Büroräumen der Auftragnehmerin statt. Bei fehlender Vereinbarung wird von einem online-Coaching ausgegangen. Ein Anspruch auf ein Coaching in Präsenz besteht nicht.

2.1.4. Honorar und Zahlung

Das Honorar wird pro eine Stunde Sitzung (60 Minuten) in Euro vereinbart und versteht sich als Nettopreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Honorar wird pro Einheit nach tatsächlicher Länge der jeweiligen Sitzung berechnet (normalerweise 90 oder 120 Minuten).

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Alle Kostenvoranschläge dienen als unverbindliche Richtlinie. Eine genaue Festlegung der Anzahl der Stunden, die für einen Auftrag notwendig sind, ist im Voraus nicht möglich. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die tatsächliche Stundenanzahl in Rechnung gestellt wird.

Eine Rechnung wird nach der Erbringung der Dienstleistung (eine Sitzung) oder – nach Absprache – monatlich gestellt. Vorkasse bleibt vorbehalten.

2.1.5. Stornierung von Sitzungen / Pünktlichkeit

Ein vereinbarter Termin kann durch den Auftraggeber oder Klienten spätestens 48 Stunden vor Beginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Wird der Termin später als 48 Stunden und früher als 24 Stunden abgesagt, werden 50% des vereinbarten Honorars fällig. Wird der Termin kurzfristiger als 24 Stunden im Voraus oder gar nicht abgesagt (Nichterscheinen), wird das volle Honorar berechnet. Findet der vereinbarte Termin am Montag statt, ist eine kostenfreie Stornierung bis 12 Uhr am Freitag möglich, ansonsten wird das volle Honorar berechnet. Den Nachweis führt der Auftraggeber bzw. der Klient.

Die Absage einer Sitzung wegen einer akuten Krankheit des Klienten ist auch kurzfristig möglich. In diesem Fall ist innerhalb von drei Arbeitstagen ein Nachweis vorzulegen.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einen vereinbarten Termin ebenfalls 48 Stunden vor Beginn zu stornieren. Im Falle einer akuten Krankheit der Auftragnehmerin wird der Auftraggeber oder der Klient benachrichtigt, der Termin (auch kurzfristig) abgesagt und ein neuer Termin vereinbart. Es werden in diesem Fall keinerlei Ansprüche seitens des Auftraggebers oder des Klienten begründet.

Erscheint der Klient nicht pünktlich zur Sitzung, wird die volle vereinbarte Stundenanzahl ohne Abzug der fehlenden Zeit in Rechnung gestellt. Erscheint die Auftragnehmerin nicht pünktlich zur Sitzung, hat der Auftraggeber bzw. der Klient einen Anspruch auf eine Sitzung in der vereinbarten Länge. In diesem Fall wird entweder die vereinbarte Sitzung entsprechend verlängert oder ein zusätzlicher Termin vereinbart.

2.1.6. Verschwiegenheitspflicht

Die Auftragnehmerin, der Auftraggeber und der Klient sind während und über das Ende der Zusammenarbeit hinaus zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht betrifft u.a. die im Laufe der Sitzungen bekannt gewordenen persönlichen oder geschäftlichen Informationen über den Auftraggeber, den Klienten, die Auftragnehmerin oder die anderen Teilnehmenden im Falle von Gruppen-Coachingsitzungen. Bei der Behandlung der Informationen wird die im Handelsverkehr übliche Sorgfalt angewendet.

Die Auftragnehmerin ist auch gegenüber dem Auftraggeber zur Verschwiegenheit bezüglich persönlicher Informationen des Klienten verpflichtet, die ihr im Laufe des Coachings bekannt geworden sind.

Die etwaigen Erfüllungsgehilfen werden schriftlich zum Stillschweigen verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ausdrücklich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Die Auftragnehmerin weist ausdrücklich darauf hin, dass die elektronische Übermittlung der Daten nicht ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt werden kann.

2.1.7. Haftung

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ein Coaching eine allgemeine psychische und physische Belastbarkeit voraussetzt und keine Psychotherapie ersetzen kann.

2.1.8. Höhere Gewalt

Es besteht für beide Seiten keine Haftung bei Nichterfüllung durch Einwirken höherer Gewalt. Als höhere Gewalt sind neben den allgemein als höhere Gewalt anerkannten Ereignissen wie Kriegshandlungen, Naturkatastrophen u.ä. anzusehen: unverschuldete Netzwerk- und Serverfehler, andere Leitungs- und Überbringungsstörungen, Störungen durch Viren sowie durch ein unverschuldetes und nicht vorhersehbares Ereignis, das die Parteien entscheidend beeinträchtigt.

Die Partei, die von einem Ereignis der Höheren Gewalt betroffen ist, informiert unverzüglich die andere Partei.

2.2. Soft Skills Training

Dieser Teil der AGB gilt für Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin, die die Durchführung eines Soft-Skills-Training für den Auftraggeber bzw. für eine oder mehrere von ihm bestimmte Personen / Mitarbeiter zum Gegenstand haben.

Zum Datenschutz der am Training teilnehmenden Personen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die auf unserer Website zur Verfügung steht.

2.2.1. Auftragserteilung und Dauer der Vertragsbindung

Eine Auftragserteilung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Als schriftliche Form gilt auch die Beauftragung bzw. Bestätigung der Beauftragung per Email.

Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn die Parteien sich auf die wesentlichen Bestandteile des Vertrages geeinigt haben. Hierzu gehören ausdrücklich der Preis und der zeitliche sowie der inhaltliche Umfang des Trainings.

Dieser Teil der AGB (2.2. Soft-Skills-Training) wird bei der Auftragserteilung ausdrücklich zum Vertragsbestandteil.

2.2.2. Leistung / Inhalt des Trainings

Der Trainingsinhalt wird auf der Website der Auftragnehmerin beschrieben und mit dem Auftraggeber im Laufe der Vorbereitung abgestimmt und ggf. geändert. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Inhalte, es sei denn, diese wurden ausdrücklich vereinbart. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Inhalte kurzfristig zu verändern, solange dies dem vereinbarten oder auf der Website ausgewiesenen Zweck des Trainings entspricht.

Des Weiteren ist die Auftragnehmerin berechtigt, sachverständige Dritte zur Durchführung des Trainings heranzuziehen.

2.2.3. Teilnehmer / Mitwirkung beim Unterricht

Die Anzahl der Teilnehmer eines Training wird im Voraus festgelegt, etwaige Abweichungen müssen von der Auftragnehmerin schriftlich genehmigt werden.

Das Nichterscheinen oder Verspäten eines oder mehrerer Teilnehmer zum Training stellt keinen Grund zur Terminverschiebung und Preisminderung dar.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen wie durchschnittlich stabiler psychischer und physischer Zustand und ggf. sonstige besprochenen Voraussetzungen erfüllen und auf ihre Mitwirkungspflicht hingewiesen wurden. Ist die Auftragnehmerin der Meinung, dass ein oder mehrere Teilnehmer das Training wesentlich stören oder sieht die Auftragnehmerin einen sonstigen triftigen Grund, ist sie berechtigt, Teilnehmer vom Training auszuschließen. Sofern der Ablauf des Trainings dies ermöglicht, erfolgt dies in Absprache mit dem Auftraggeber. Dieser Ausschluss hat keinen Einfluss auf die Honorarberechnung.

2.2.4. Honorar und Zahlung

Es werden Pauschalen für einzelne Tage oder das gesamte Training vereinbart. Diese beinhalten die Durchführung des Trainings durch die Auftragnehmerin oder einen von ihr benannten Dozenten, die Trainingsunterlagen, die Anpassung des Trainings an die Situation des Auftraggebers inkl. Vorab-Fragebogen für die Teilnehmer sowie die zweifache Evaluation der Ergebnisse und das entsprechende Reporting an den Auftraggeber.

Anreise, Unterbringung und Verpflegung der Auftragnehmerin werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Kosten und Auslagen der Teilnehmer sind explizit nicht Gegenstand der Rechnung, es obliegt dem Auftraggeber, eine Regelung hierzu zu treffen.

2.2.5. Stornierung

Ein vereinbartes Training kann durch den Auftraggeber spätestens 20 Arbeitstage (Montag bis Freitag mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Bayern) vor Beginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Wird der Termin später als 20 Arbeitstage und früher als 10 Arbeitstage abgesagt, werden 50% des vereinbarten Honorars fällig. Wird der Termin kurzfristiger als 10 Arbeitstage im Voraus abgesagt, wird das volle Honorar berechnet. Den Nachweis führt der Auftraggeber.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ein vereinbartes Training ebenfalls 20 Arbeitstage vor Beginn schriftlich zu stornieren. Bei einer Stornierung seitens der Auftragnehmerin später als 20 und früher als 5 Arbeitstage muss ein Ersatztermin angeboten werden. Im Falle einer akuten Krankheit der Auftragnehmerin wird der Auftraggeber benachrichtigt, das Training (auch kurzfristig) abgesagt und ein neuer Termin vereinbart. Es werden in diesem Fall keinerlei Ansprüche seitens des Auftraggebers oder der Teilnehmer begründet. Der Auftragnehmerin steht es in diesem Fall frei, einen Ersatzdozenten zu benennen.

2.2.6. Online-Training

Wurde ein Online-Training vereinbart, verschickt die Auftragnehmerin rechtzeitig einen entsprechenden Teilnahmelink an alle Teilnehmer. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmerin die aktuellen Kontaktdaten aller Teilnehmer vorliegen. Für die Sicherstellung der technischen Voraussetzungen der Teilnahme ist der Auftraggeber bzw. sind die Teilnehmer verantwortlich.

Die Zugangsdaten zum Online-Training dürfen nicht weitergegeben werden und müssen sorgfältig aufbewahrt werden.

Kann ein Online-Training auf Grund technischer Probleme seitens der Auftragnehmerin nicht durchgeführt werden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitere Ansprüche beiderseits bestehen nicht.

Im Übrigen gelten die Bedingungen des Präsenztrainings.

2.2.7. Haftung

Die Auftragnehmerin ist nicht die Veranstalterin des Trainings, dies ist stets der Auftraggeber. Es wird keine Haftung für etwaige Schäden übernommen und es besteht kein gesonderter Versicherungsschutz. Es obliegt dem Auftraggeber, ggf. die entsprechenden Regelungen zu treffen. Die Teilnehmer haften uneingeschränkt für die durch sie verursachten Schäden und tragen das Risiko ihrer Teilnahme selbst. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sie darauf hinzuweisen.

2.2.8. Aufnahmen während des Trainings

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen eines Trainings gemacht werden können, auf denen auch einzelne Teilnehmer zu sehen sind. Vor Beginn einer Aufnahme wird explizit mündlich darauf hingewiesen. Jeder Teilnehmer kann dem zu Beginn des Trainings oder vor der Aufnahme schriftlich widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch vor Beginn der Aufnahme, darf dieser nicht nachträglich eingebracht werden.

Das Einverständnis umfasst explizit die Verwendung der Aufnahmen zur Werbezwecken, u.a. auf der Homepage der Aufragnehmerin oder in der Printwerbung.

2.2.9. Verschwiegenheitspflicht

Die Auftragnehmerin, der Auftraggeber und die Teilnehmer sind auch über das Ende des Trainings hinaus zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht betrifft u.a. die im Laufe des Trainings bekannt gewordenen persönlichen oder geschäftlichen Informationen über den Auftraggeber, die Teilnehmer oder die Auftragnehmerin. Bei der Behandlung der Informationen wird die im Handelsverkehr übliche Sorgfalt angewendet.

Die Auftragnehmerin ist auch gegenüber dem Auftraggeber bezüglich persönlicher Informationen über die Teilnehmer, die ihr im Laufe des Trainings bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die etwaigen Erfüllungsgehilfen werden schriftlich zum Stillschweigen verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ausdrücklich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

Die Auftragnehmerin weist ausdrücklich darauf hin, dass die elektronische Übermittlung der Daten nicht ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt werden kann.

2.2.10. Urheberrecht

Das Aufnehmen von Fotos, Videos, Bandmitschnitten, Screenshots o.ä. durch die Teilnehmer während des Trainings ist ausdrücklich untersagt. Alle im Training angebotenen Übungen, Tabellen, Erklärungen etc. sind geistiges Eigentum der Auftragnehmerin, es sei denn, es handelt sich um als solches ausgewiesenes Material Dritter. Alle Rechte daran verbleiben bei den jeweiligen Autoren und Verlagen.

Das ausgeteilte Lehrmaterial darf ohne schriftliche Genehmigung von Julia Hülsdünker auf keine Weise vervielfältigt, verbreitet, Dritten zur Verfügung gestellt oder zu anderen als zu persönlichen Lernzwecken genutzt werden.

Neuburg am Inn, den 07. November 2023